Finanzierung

Nach den Bestimmungen der Pflegeversicherung haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Teilstationäre Pflege, einschließlich der Beförderungskosten. Finanzierung der Tagespflege kann mit Hilfe der Pflegeversicherung, sowie durch Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz erfolgen. Eine Kombination mit ambulanten Sachleistungen ist möglich. Für die Finanzierung der Tagespflege können auch ergänzend die zusätzlichen Betreuungsleistungen der Pflegeversicherung, sowie die Verhinderungspflege eingesetzt werden.