Wohnraum erfüllt nicht nur grundlegende Bedürfnisse und schützt vor Witterung, sondern ist auch entscheidend für die Sicherung der eigenen Existenz durch Arbeit.
Für das Deutsche Rote Kreuz steht der Mensch im Mittelpunkt. Entsprechend unserem Grundsatz der Menschlichkeit begegnen wir auch obdachlosen Menschen mit Respekt, Offenheit und Wertschätzung – unabhängig von ihrer Herkunft, Situation oder Lebensgeschichte.
Im Auftrag der Kommunen betreut der DRK-Kreisverband Börde Notunterkünfte an den Standorten Haldensleben, Wolmirstedt und Oschersleben. Dort bieten wir Menschen in akuten Notlagen eine sichere, warme Unterkunft und die Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen. Unsere Mitarbeitenden sind da – mit einem offenen Ohr, fachlicher Unterstützung und einem klaren Ziel: gemeinsam Perspektiven schaffen.
Im Auftrag des Landkreises als Träger der Sozialhilfe betreibt der DRK Kreisverband Börde e. V. drei Unterkünfte für Nichtsesshafte i.S.d. § 67 SGB XII i.V.m. der Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und der §§ 16 Abs. 2 Nr. 2-4, 22 SGB II.
Aufzunehmen sind nur Personen, die vom Sozialamt eine Bescheinigung zur Unterbringung vorlegen. In Ausnahmefällen können Bürger ohne festen Wohnsitz ohne Bescheinigung aufgenommen werden, jedoch besteht die Verpflichtung, diese Bestätigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzulegen.
Die Unterkunft für nichtsesshafte Personen ist kein fester Wohnsitz mit eigener Anschrift. Es handelt sich lediglich um eine Notunterkunft, deren Verweildauer grundsätzlich auf drei Tage beschränkt ist.
Der DRK Kreisverband Börde e.V. ist verpflichtet, von den aufgenommenen Personen einen Unkostenbeitrag in Höhe von zurzeit 3,00 € pro Übernachtung zu erheben.