Die Genfer Abkommen sind Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen.
Am 22. August 1864 wurde das erste Genfer Abkommen verabschiedet, der erste völkerrechtliche Vertrag zum Schutz von Verwundeten und dem Roten Kreuz als Schutzzeichen. In den folgenden Jahren wurden die Abkommen an neue Kriegsrealitäten angepasst. Die aktuellen Genfer Abkommen von 1949 und die Zusatzprotokolle von 1977 bilden das Kernstück des humanitären Völkerrechts und schützen Personen, die nicht an Kämpfen teilnehmen, wie Verwundete und Zivilisten.
Bis 2015 haben 196 Staaten die Abkommen ratifiziert. Doch die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung muss weiterhin deren Umsetzung und Weiterentwicklung weltweit unterstützen, um den Opfern von Kriegen Schutz zu bieten.