Unser Auftrag: das humanitäre Völkerrecht

Hilfseinsatz des DRK: Einsatzfahrzeuge des DRK im Flüchtlingslager

Das humanitäre Völkerrecht

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.

  • Schlacht von Solferino am 24. Juni 1859 zwischen den Truppen von Piemont-Sardinien und Frankreich auf der einen Seite und Österreich auf der anderen Seite. Zeitgenössische Darstellung. Fresco des Tessiner Malers Carlo BossoliDRK

    Das Genfer Abkommen

    Die Genfer Abkommen sind Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen.

    Historische Postkarte des Roten Kreuzes aus dem 1. Weltkrieg, Einsatz von Rettungshunden beim Auffinden von verwundeten Soldaten. Verwundeter wird von Heeressanitätern zum Verbandplatz gebracht, Illustration von H. SailerDRK

    Am 22. August 1864 wurde das erste Genfer Abkommen verabschiedet, der erste völkerrechtliche Vertrag zum Schutz von Verwundeten und dem Roten Kreuz als Schutzzeichen. In den folgenden Jahren wurden die Abkommen an neue Kriegsrealitäten angepasst. Die aktuellen Genfer Abkommen von 1949 und die Zusatzprotokolle von 1977 bilden das Kernstück des humanitären Völkerrechts und schützen Personen, die nicht an Kämpfen teilnehmen, wie Verwundete und Zivilisten.

    Bis 2015 haben 196 Staaten die Abkommen ratifiziert. Doch die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung muss weiterhin deren Umsetzung und Weiterentwicklung weltweit unterstützen, um den Opfern von Kriegen Schutz zu bieten.