Für wen?
- betriebliche Ersthelfende mit bestehender Grundausbildung
- Mitarbeitende mit BG-Hintergrund (z. B. über die Berufsgenossenschaft)
- Unternehmen, die ihre Ersthelfer auf dem aktuellen Stand halten möchten
- pädagogische Kräfte im Umgang mit Schülern ab 10 Jahren (ab Sekundarstufe)
- auch offen für Privatpersonen mit Erste-Hilfe-Vorkenntnissen
Voraussetzung
Gültiger Erste Hilfe Grundkurs, der nicht älter als 2 Jahre ist
Zeitlicher Rahmen
1 Tag (9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
Wiederholung
Wiederholung/Training der Betriebshelfer lt. Anforderung durch Ihre Berufsgenossenschaft Unfallverhütungsvorschrift BBG im Abstand von 2 Jahren
Formulare
- allgemeines Abrechnungsformular
- nur für BGW-Versicherte: Online-Formular zur Kostenübernahme
- nur für UKST-Versicherte: Abrechnungsformular
- nur für BGN-Versicherte: Beantragung Abrechnungsformular
Weitere Informationen
Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Lehrgang nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der DGUV, welche für alle Berufsgenossenschaften und Unfallkassen den Rahmen der Erste Hilfe Ausbildung gibt.