Tafelordnung
Hinweise an die Besucher unserer Tafeln, die jeder Kunde mit Inanspruchnahme der Tafelware anerkennt.
Die ehrenamtlichen Helfer und Mitarbeiter der Tafeln des DRK Kreisverbandes Börde e.V. handeln nach dem Leitsatz und den Leitlinien des Deutschen Roten Kreuzes und verrichten ihre Tafelaufgaben ganz im Sinne der Tafelgrundsätze des Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V.
Lebensmittelbeutel
- Wir sind als Tafeln abhängig von den gespendeten Lebensmitteln unserer Märkte. Daher können wir aufgrund verschiedener Anlieferungsmengen bestimmter Waren nicht immer eine genaue Gleichverteilung vornehmen. Wir sind dennoch bemüht, mit den gespendeten Waren die Lebensmittelbeutel möglichst aller Tafelnutzer fair und inhaltlich gleichmäßig zu bestücken.
- Die von den Märkten bereitgestellten Lebensmittel werden von den Mitarbeitern und Helfern ordnungsgemäß von den jeweiligen Märkten abgeholt, sortiert und zur Verteilung gebracht.
- Für die Ausgabe der Lebensmittel wird ein symbolischer Unkostenbeitrag von 2 € erhoben.
- Für Tafelbesucher besteht kein Anspruch auf einen gleichen Inhalt, sondern nur für einen gleichwertigen Lebensmittelbeutel, solange der Vorrat reicht.
- Die Lebensmittelausgaben der Tafeln dienen nicht zur Vollversorgung, sie sind vielmehr als eine Ergänzung zum monatlichen Lebensunterhalt zu betrachten.
- Ein Rechtsanspruch ist ausgeschlossen.
Mindesthaltbarkeitsdatum
- Alle ehrenamtlichen Helfer und Tafelmitarbeiter sind nach den gesundheitlichen und rechtlichen Bestimmungen eingewiesen worden. Mitarbeiter und Helfer sind angewiesen, Waren nach ihrem MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) zu überprüfen.
- Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum (max. 3 Tage) werden von uns sorgfältig auf deren Verwertbarkeit geprüft. Dabei handelt es sich keinesfalls um schlechte Waren, denn wir bekommen die kühlbaren Lebensmittel immer ein bis zwei Tage vor Ausgabe von den Märkten. Zur Sicherung der Verwertbarkeit wird auch geprüft, welche Lebensmittel noch zur Selbstauswahl (max. 4 Tage nach Mindesthaltbarkeitsdatum) bereit gestellt werden können.
- Mit der Selbstauswahl übernimmt jeder Tafelbesucher die Eigenverantwortung für die unverzügliche Verwertung des Lebensmittels.