Für wen?
- betriebliche Ersthelfende nach DGUV-Vorgaben
- Unternehmen, die Mitarbeitende als Ersthelfer qualifizieren möchten
- Personen mit BG-Anmeldung (z. B. über Berufsgenossenschaften)
- auch für Privatpersonen und Führerscheinanwärter offen
Zeitlicher Rahmen
1 Tag (9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
Themenübersicht
- Verhalten am Unfallort
- Notruf und Absichern der Unfallstelle
- Wundversorgung und Verbände
- stabile Seitenlage und Wiederbelebung (inkl. AED)
- Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
- Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
- Verätzungen und Vergiftungen
- praktische Fallbeispiele und Übungen
Wiederholung
Betriebliche Wiederholung innerhalb von 2 Jahren
Formulare
- allgemeines Abrechnungsformular
- nur für BGW-Versicherte: Online-Formular zur Kostenübernahme
- nur für UKST-Versicherte: Abrechnungsformular
- nur für BGN-Versicherte: Beantragung Abrechnungsformular
Weitere Informationen
Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Lehrgang nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der DGUV, welche für alle Berufsgenossenschaften und Unfallkassen den Rahmen der Erste Hilfe Ausbildung gibt.